Allgemeine Geschäftsbedingungen der STIHL Vertriebs AG

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur für Geschäftsbeziehungen mit der STIHL Vertriebs AG.

 

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen im Geschäft mit dem Besteller. Die Bedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltslos ausführen. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung ausführen oder schriftlich bestätigen. Die Bestätigung ist für die Bedingungen des Liefervertrags massgebend.

3. Preise

3.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreise abzüglich des vereinbarten Rabattes. Die bei Bestellung gültigen Preise verstehen sich ab Auslieferungslager inkl. MwSt, jedoch ohne Fracht, Versandverpackung und Versicherung.

3.2 Bei einem Bestellwert unter CHF 100.- brutto wird kein Rabatt gewährt.

4. Reparatur

4.1 Verzichtet der Besteller nach der Erstellung eines Kostenvoranschlages auf die Reparatur, wird eine pauschale Kostenbeteiligung für die Bearbeitung in der Höhe von CHF 30.- in Rechnung gestellt. Kosten für Porto und Verpackungsmaterial bei einer allfälligen Rücksendung des Gerätes werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

4.2 Wird nichts anderes vereinbart, wird auf Reparaturen und Ersatzteilen kein Rabatt gewährt.

4.3 Wir behalten uns das Recht vor, Waren, die uns ohne vorgängige Mitteilung zur Reparatur zugestellt werden, nach eigenem Ermessen umgehend und ohne Bearbeitung auf Kosten des Zustellers zu retournieren.

5. Garantie

5.1 Garantiearbeiten werden dem Händler mit einem Stundenansatz von CHF 72.- vergütet.

5.2 Die vergütete Arbeitszeit wird nach Herstellerrichtzeiten abgerechnet.

5.3 Wir behalten uns das Recht vor, Waren, die uns ohne vorgängige Mitteilung für Garantiearbeiten zugestellt werden, umgehend und ohne Bearbeitung auf Kosten des Zustellers zu retournieren.

6. Versand

6.1 Wird nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung des Bestellers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und günstigste Möglichkeit gewählt wird.

6.2 Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragungen eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit möglich berücksichtigt.

6.3 Aktuelle Lieferkonditionen siehe Anhang 1. Betriebsstoffe in Fässer können nicht zusammen mit Maschinen und Ersatzteilen versandt werden.

6.4 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.

7. Abholung

7.1 Abholungen durch den Besteller setzen unser vorgängiges Einverständnis voraus.

7.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn wir die Ware dem Besteller übergeben.

8. Lieferung

8.1 Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie aller sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus.

8.2 Bei Eintreten unvorhergesehener Ereignisse, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen (z.B. Fälle höherer Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Arbeitskampf), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Sollten die hindernden Umstände länger als vier Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

9. Beanstandungen und Mängelrügen

9.1 Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich und spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, sind uns spätestens 8 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Beanstandung richten sich die Ansprüche des Bestellers nach den Ziffern 10 und 11.

9.2 Rücksendungen von Ware dürfen nur nach vorgängiger Absprache mit uns vorgenommen werden. Rücksendungen werden in jedem Fall nur akzeptiert, falls die Ware neuwertig und originalverpackt ist.

9.3 Bei Rücksendungen ist die Rechnungsnummer oder die Lieferscheinnummer anzugeben. Für Umtriebe erfolgt ein Abzug von bis zu max. 15% des Rechnungsbetrags. Für Ware, die später als zwei Monate nach Erhalt zurückgesandt wird, behalten wir uns die Rückweisung vor. Warenwerte unter CHF 30.- netto werden nicht gutgeschrieben.

10. Sachgewährleistungen

10.1 Wir leisten Gewähr gemäss Art. 197 ff. OR für die vereinbarte Beschaffenheit bei Gefahrübergang entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführungen, die weder die Funktionstüchtigkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck beeinträchtigen noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen keine Mängel dar.

10.2 Liegt ein Mangel vor, so sind wir zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung steht uns zu. Unser Recht, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ganz zu verweigern bleibt unberührt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns verweigert oder von uns schuldhaft verzögert wird.

10.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Sache.

11. Ansprüche von Endkunden

11.1 Der Besteller kann Gewährleistungsrechte nur unter folgenden Voraussetzungen geltend machen.

11.2 Der Besteller verpflichtet sich, unsere schriftliche Zustimmung einzuholen, bevor er Ansprüche des Endkunden auf Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) akzeptiert. Unterlässt er dies, so hat der Besteller die entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen.

11.3 Der Besteller hat uns die Möglichkeit zu geben, den vom Endkunden behaupteten Mangel zu überprüfen. Dies geschieht dadurch, dass die Ware auf Verlangen an uns zur Begutachtung eingeschickt wird.

11.4 Führt der Besteller aufgrund eines berechtigten Gewährleistungsanspruches eine Nachbesserung durch, so erfolgt der Ausgleich dadurch, dass wir dem Besteller den Aufwand nach unseren Bedingungen für die Abwicklung von Garantiefällen vergüten.

11.5 Ziffer 10 und 11 beziehen sich ausschliesslich auf die gesetzliche Sachgewährleistung. Sie finden keine Anwendung auf die STIHL-Herstellergarantie, soweit deren Leistungen über die Sachgewährleistung hinausgehen.

12. Rücktritt bei Pflichtverletzung

12.1 Dem Besteller steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

12.2 Ziffer 12.1 gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen (z. B. Fixgeschäft) ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Bestellers ergibt. Weiter gilt Ziffer 12.1 nicht bei einem Mangel der Ware; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des Kaufrechts, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abweichend geregelt.

13. Eigentumsvorbehalte

13.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Besteller sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

13.2 Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung einer Kopie des Pfändungsprotokolls zu melden.

13.3 Bestehen Ansprüche aus der Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderungen gegen den Besteller. Die STIHL Vertriebs AG nimmt diese Abtretung an.

13.4 Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.

13.5 Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.

14. Zahlungen

14.1 Unsere Rechnungen werden mit dem Zugang fällig. Rechnungen für Lieferungen sind zahlbar rein netto 30 Tage nach Zugang.

14.2 Wird die Zahlungsfrist überschritten, haben wir das Recht, ab diesem Zeitpunkt, auch ohne Mahnung, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Dieser Zinssatz ist höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.

15. Schadensersatzansprüche

15.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Vertragspflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

15.2 Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus einer Garantie und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Ort des jeweils ausliefernden Lagers, Erfüllungsort für Zahlungen ist Mönchaltorf. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist die Stadt Uster.

Stand April 2021